Die Satzung

       Verband im Wandel


 

Verband im Wandel

Die Satzung

An der im Laufe der Jahrzehnte mehrfach geänderten Satzung des Familienverbandes ist zunächst die Präambel bemerkenswert. Hier wird ausgeführt, worin die Aufgabe des Verbandes besteht und mit welchen Mitteln der Verband diesen Zielen dienen soll. Die ursprüngliche Fassung hatte sich damit begnügt, als Zweck des Verbandes die Förderung des Familiensinns und das Sammeln von Nachrichten und Urkunden sowie die Unterstützung bedürftiger Familienmitglieder zu nennen. Diese letztere Zweckbestimmung findet sich in der seit 1987 gültigen Fassung nicht mehr - der Verband wäre mit dieser Aufgabe auch schlicht überfordert.
Interessant sind auch die Bestimmungen über die Mitgliedschaft. Hierüber ist bei der Beratung über die neue Satzung lange diskutiert worden. Die frühere Fassung wurde dahingehend erweitert, daß die Mitgliedschaft nunmehr auch allen denjenigen offensteht, die auf Grund ihres Zugehörigkeitsgefühls Mitglied werden möchten. Hier ist vor allem an solche Nachkommen gedacht, deren Verwandtschaft mit den Trägern des Familiennamens bereits mehr als zwei Generationen zurückliegt. Neu aufgenommen in die Satzung (1987) wurde unter der Überschrift "Aufgaben der Mitglieder" (§ 13) der Satz: "Jedes Mitglied ist angehalten, nach Möglichkeit aktiv am Verbandsleben teilzunehmen, wie es dem Geist der Präambel entspricht."

Die Zahlung von Beiträgen ist auch nach der neuen Satzung (§ 10) freiwillig – allerdings mit dem Zusatz : “Es wird jedoch erwartet, daß die Familienmit-glieder mindestens einmal jährlich eine ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechende Spende leisten, um dem Verband seine Tätigkeit im Dienste der Familie zu ermöglichen.“

Unsere "Familienjuristen", denen wir die Neufassung der Satzung (1987) verdanken, haben gute Arbeit geleistet. Dies gilt vor allem für unsere Vettern Dr. Rainer Hüttenhain, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf und Lothar Hüttenhein, Rechtsanwalt in Berlin. Mit dieser Satzung kann der Familienverband sicher noch weitere 20 Jahre, bis zu seinem 100. Geburtstag, leben - vorausgesetzt, daß sich auch in Zukunft immer wieder Cousinen und Vettern finden, die sich für die Arbeit im Familienrat zur Verfügung stellen, um das Werk unserer Väter fortzuführen - auch noch im 21. Jahrhundert. Wir sollten hier der jungen Generation vertrauen.