Verband
im Wandel
Die Satzung
An
der im Laufe der Jahrzehnte mehrfach geänderten Satzung des Familienverbandes
ist zunächst die Präambel bemerkenswert. Hier wird ausgeführt,
worin die Aufgabe des Verbandes besteht und mit welchen Mitteln der Verband
diesen Zielen dienen soll. Die ursprüngliche Fassung hatte sich damit
begnügt, als Zweck des Verbandes die Förderung des Familiensinns
und das Sammeln von Nachrichten und Urkunden sowie die Unterstützung
bedürftiger Familienmitglieder zu nennen. Diese letztere Zweckbestimmung
findet sich in der seit 1987 gültigen Fassung nicht mehr - der Verband
wäre mit dieser Aufgabe auch schlicht überfordert.
Interessant sind auch die Bestimmungen über die Mitgliedschaft. Hierüber
ist bei der Beratung über die neue Satzung lange diskutiert worden. Die
frühere Fassung wurde dahingehend erweitert, daß die Mitgliedschaft
nunmehr auch allen denjenigen offensteht, die auf Grund ihres Zugehörigkeitsgefühls
Mitglied werden möchten. Hier ist vor allem an solche Nachkommen gedacht,
deren Verwandtschaft mit den Trägern des Familiennamens bereits mehr
als zwei Generationen zurückliegt. Neu aufgenommen in die Satzung (1987)
wurde unter der Überschrift "Aufgaben der Mitglieder" (§
13) der Satz: "Jedes Mitglied ist angehalten, nach Möglichkeit aktiv
am Verbandsleben teilzunehmen, wie es dem Geist der Präambel entspricht."
Die Zahlung von Beiträgen ist auch nach der neuen Satzung (§ 10)
freiwillig allerdings mit dem Zusatz : Es wird jedoch erwartet,
daß die Familienmit-glieder mindestens einmal jährlich eine ihren
finanziellen Möglichkeiten entsprechende Spende leisten, um dem Verband
seine Tätigkeit im Dienste der Familie zu ermöglichen.
Unsere "Familienjuristen", denen wir die Neufassung der Satzung
(1987) verdanken, haben gute Arbeit geleistet. Dies gilt vor allem für
unsere Vettern Dr. Rainer Hüttenhain, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht
Düsseldorf und Lothar Hüttenhein, Rechtsanwalt in Berlin. Mit dieser
Satzung kann der Familienverband sicher noch weitere 20 Jahre, bis zu seinem
100. Geburtstag, leben - vorausgesetzt, daß sich auch in Zukunft immer
wieder Cousinen und Vettern finden, die sich für die Arbeit im Familienrat
zur Verfügung stellen, um das Werk unserer Väter fortzuführen
- auch noch im 21. Jahrhundert. Wir sollten hier der jungen Generation vertrauen.