Der Verband und seine Geschichte
       Wer gehört zum Verband?

 

Wer gehört zum Familienverband?


Formal betrachtet, ist alles in § 1 unserer Satzung geregelt, d.h. zunächst alle Namensträger Hüttenhen, Hüttenhain und Hüttenhein, deren Ehepartner sowie Abkömmlinge, deren Mutter oder Großmutter den Geburtsnamen Hüttenhen etc. führen oder geführt haben. Angesichts des neuen Namensrechts sowie der neuerdings zulässigen Bildung von Partnerschaften wird es Erweiterungen geben - bisher noch nicht aufgetreten -, die von uns - wir sind da sehr anpassungsfähig und flexibel - umgesetzt werden.
Wir wissen, dass durch Eheschließungen, die mit einer Namensaufgabe verbunden sind, die neuen Familien stärker ins Blickfeld rücken und deshalb der Bezug zum Familienverband Hüttenhen schwächer wird. Gleichwohl haben wir bei vielen Vettern und Cousinen festgestellt, dass sie ihre Verbundenheit mit dem Familienverband aufrecht erhalten möchten. So können wir erfreulicherweise auch aktive Familienmitglieder begrüßen, die "nur" eine Urgroßmutter mit dem Geburtsnamen Hüttenhain aufweisen können. Das ist gut so, und wir unterstützen das.



Die Villa Hüttenhain - Das Rathaus in Hilchenbach